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Anleitungen

Fahrerkarte verloren oder gestohlen: so beantragst du eine Ersatzkarte in Deutschland

Sofortmaßnahmen, das Recht auf Fortsetzungsfahrt für maximal 15 Tage, zuständige Behörde, Unterlagen und typische Stolperfallen.

·6 Min Lesezeit
Language:deuk

Wer die Fahrerkarte verliert oder bestohlen wird, hat zwei Probleme gleichzeitig: rechtlich darf nicht ohne weiteres weitergefahren werden, und wirtschaftlich tickt jede Standstunde. Was zu tun ist — Schritt für Schritt.

Erste Stunden: Was sofort wichtig ist

Bei Diebstahl sollte unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstattet werden — die Vorgangsnummer oder eine schriftliche Bestätigung wird später beim Antrag der Ersatzkarte verlangt. Bei Verlust ist eine Polizeianzeige nicht zwingend, in der Praxis aber sinnvoll, weil die Behörde so eine unabhängige Dokumentation des Vorfalls hat. Bei Beschädigung oder Fehlfunktion die alte Karte aufbewahren — sie muss beim Antrag mit eingereicht werden.

Darf ich ohne Karte weiterfahren?

Ja — Art. 35 der VO (EU) 165/2014 erlaubt die Fortsetzung der Fahrt für maximal 15 Kalendertage, sofern dies zur Rückkehr des Fahrzeugs zum Standort des Unternehmens erforderlich ist. Voraussetzung: zu Beginn jeder Schicht und am Ende jeder Schicht wird ein Tagesausdruck aus dem Tachographen gemacht; auf diesem Ausdruck wird handschriftlich vermerkt: Name, Führerscheinnummer, Datum und Uhrzeit, die Tätigkeiten, die nicht aufgezeichnet werden konnten, und die Unterschrift des Fahrers.

Wer stellt die Ersatzkarte aus?

Die Ausstellung von Fahrerkarten ist in Deutschland Ländersache und je nach Bundesland einer anderen Behörde zugeordnet — typischerweise der Fahrerlaubnisbehörde beziehungsweise der Führerscheinstelle des Wohnsitzkreises, in einigen Ländern dem Landesamt. Eine zentrale Anlaufstelle gibt es nicht; auf der Internetseite der jeweiligen Behörde steht in der Regel ein Online-Antrag oder ein Formular zum Download.

Welche Unterlagen brauchst du?

Üblicherweise verlangt werden: amtlicher Personalausweis oder Reisepass, Führerschein, ein aktuelles biometrisches Lichtbild, bei Diebstahl die polizeiliche Anzeigebestätigung, bei Beschädigung die alte Karte. Die genauen Anforderungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland — vor dem Termin auf der Webseite der Behörde prüfen oder telefonisch nachfragen.

Wie lange dauert es?

Die Bearbeitungszeit liegt in vielen Bundesländern bei etwa einer bis zwei Wochen. In einzelnen Fällen kann es kürzer oder länger sein — bei akutem Bedarf (laufende Tour, Termindruck) lohnt sich der Anruf bei der zuständigen Stelle, manche bieten Express-Bearbeitung gegen Aufpreis.

Was muss in den Tagesausdruck?

Pro Schicht — einmal zu Beginn, einmal am Ende der Fahrt — wird ein vollständiger Tagesausdruck angefertigt. Handschriftlich darauf einzutragen sind: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Führerscheinnummer, die Tätigkeiten, die ohne Karte gemacht wurden (mit Uhrzeiten), Datum und Unterschrift. Diese Ausdrucke gehören sorgfältig aufbewahrt — sie sind das einzige Dokument der Tour bis zur Ankunft der neuen Karte.

Häufige Stolperfallen

Drei Punkte, die in der Praxis Ärger machen: die 15-Tage-Frist startet nicht ab Antrag, sondern ab dem Tag, an dem die Karte verloren ging — wer zu lange wartet, riskiert eine Lücke ohne Rechtsgrundlage; der Ausdruck muss beim Schichtende erfolgen, nicht „irgendwann nachträglich"; und die Ersatzkarte muss persönlich abgeholt werden — eine Zustellung per Post ist in vielen Bundesländern nicht vorgesehen.

Quellen: Art. 35 VO (EU) 165/2014, BALM, Landesseiten der Fahrerlaubnisbehörden.

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