EU-Vorschriften

Lenkzeit und Ruhezeit — EU 561/2006 für LKW-Fahrer

Die EU-Verordnung 561/2006 legt verbindliche Lenkzeit- und Ruhezeitgrenzen für alle gewerblichen Fahrten über 3,5 t zGG fest. Sie gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie in Norwegen, Island und der Schweiz. Verstöße werden von Polizei und BAG (Bundesamt für Güterverkehr) mit empfindlichen Bußgeldern geahndet.

Tageslenkzeit

Die tägliche Lenkzeit beträgt maximal 9 Stunden. Zweimal pro Woche (Mo–So) darf sie auf 10 Stunden verlängert werden.

Die Tageslenkzeit wird nach Ende der letzten Tages- oder Wochenruhezeit gezählt.

TagMax. LenkzeitNutzbar
Normal (bis 5×/Woche)9 Stundenjeden Tag
Verlängert (max. 2×/Woche)10 Stundenz.B. Di + Do

Wochenlenkzeit

Pro Woche (Montag 00:00 – Sonntag 24:00): maximal 56 Stunden.
In zwei aufeinanderfolgenden Wochen: maximal 90 Stunden.

Praxis-Kontrolle:

  • KW 12 = 56 h + KW 13 = 34 h = 90 h ✓
  • KW 12 = 52 h + KW 13 = 45 h = 97 h ✗ — Verstoß

Viele Fahrer erschöpfen die Wochengrenze nicht, überschreiten aber unbemerkt die Zweiwochen-Grenze.

Pflichtpause nach 4,5 Stunden

Nach spätestens 4 Stunden 30 Minuten Lenkzeit: 45 Minuten Pause.

Aufteilen erlaubt — aber nur in dieser Reihenfolge:

  1. Erste Teilpause: mindestens 15 Minuten
  2. Zweite Teilpause: mindestens 30 Minuten

Die Reihenfolge 30+15 ist ungültig und gilt als Verstoß.

Während der Pause darf der Fahrer keine Arbeitstätigkeiten ausüben: kein Be-/Entladen, keine Fahrzeugkontrolle als Arbeitspflicht.

Tagesruhezeit

  • Regulär: mindestens 11 zusammenhängende Stunden
  • Reduziert: mindestens 9 Stunden — bis zu 3-mal pro Woche, keine Nachholpflicht
  • Split-Ruhezeit: 3 Stunden + 9 Stunden (mind. 12 Stunden gesamt) — nur im Fahrzeug mit Schlafkabine erlaubt

Wochenruhezeit

  • Regulär: mindestens 45 Stunden
  • Reduziert: mindestens 24 Stunden — die Differenz zu 45h muss innerhalb der folgenden 3 Wochen nachgeholt werden

Die Wochenruhezeit muss spätestens nach sechs 24-Stunden-Perioden seit der letzten Wochenruhezeit beginnen.

Seit 2020: Reguläre Wochenruhezeit darf nicht im Fahrerhaus verbracht werden. Ausnahme: Fähren und Züge mit Liegemöglichkeit.

Häufige Fehler

  • Pause 30+15 statt 15+30 — ungültig
  • Ladezeiten als Pause verbuchen — unzulässig, wenn der Fahrer dabei aktiv ist
  • Woche ab Schichtbeginn zählen statt ab Montag 00:00
  • Zwei-Wochen-Grenze (90h) vergessen
  • Reguläre Wochenruhezeit im Fahrzeug verbringen
  • Manuell eingegebene Zeiten stimmen nicht mit tatsächlichen Tätigkeiten überein

FAQ

Gilt die 4,5-Stunden-Grenze für den Gesamttag oder für jede einzelne Fahrt?

Für die kumulierte Lenkzeit seit der letzten Pause. Jede gültige 45-Minuten-Pause setzt den Zähler zurück.

Wann darf ich die Tageslenkzeit auf 10 Stunden verlängern?

Maximal zweimal pro Woche (Mo 00:00 bis So 24:00). Es spielt keine Rolle, an welchen Tagen.

Was gilt, wenn ich die Wochengrenze am Freitag erreiche?

Sie dürfen in dieser Woche nicht mehr fahren. Die nächste Woche beginnt Montag 00:00 mit einem frischen Zähler.

Zählt Stau als Lenkzeit?

Ja. Solange das Fahrzeug im Stau rollt, läuft die Lenkzeit. Erst bei vollständigem Stillstand mit Tachograph im Ruhemodus stoppt der Zähler.

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