Vermittlungsbedingungen für Arbeitgeber
Last updated: May 18, 2026
Diese Vermittlungsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Dmytro Bezrukov, Tachora — Einzelunternehmen, Neue Grabenstraße 24, 32657 Lemgo („Tachora") und dem Arbeitgeber, soweit Tachora Personalvermittlung für Berufskraftfahrer leistet. Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
§ 1 Gegenstand
Tachora bietet Arbeitgebern die Vermittlung von Berufskraftfahrern (Klasse C / CE und weitere) an. Die Tätigkeit von Tachora ist auf die reine Vermittlung beschränkt. Tachora ist nicht Arbeitgeber der vermittelten Fahrer, betreibt keine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und keine Leih- oder Zeitarbeit.
§ 2 Rangfolge / Vorrang individueller Vereinbarungen
Soweit zwischen Tachora und dem Arbeitgeber abweichende Regelungen getroffen werden, gilt folgende Rangfolge:
- individuelle schriftliche Vereinbarung (Vermittlungsvertrag);
- Angebot oder Auftragsbestätigung in Textform;
- diese Vermittlungsbedingungen.
Abweichende Preise, Zahlungsmodelle, Fälligkeitszeitpunkte oder Erfolgsbedingungen können individuell schriftlich vereinbart werden; in diesem Fall hat die individuelle Vereinbarung Vorrang vor diesen allgemeinen Bedingungen.
§ 3 Pflichten des Arbeitgebers
- Bereitstellung wahrheitsgemäßer Informationen zur ausgeschriebenen Stelle (Tätigkeit, Einsatzort, Vergütung, Vertragsart, ggf. Schicht- modell, erforderliche Qualifikationen).
- Eigenverantwortliche Prüfung aller einstellungsrelevanten Dokumente des Fahrers, insbesondere Führerschein der Klasse CE, Code 95, Fahrerkarte, ADR-Schein (falls einschlägig), Arbeits- erlaubnis bzw. Aufenthaltstitel sowie Identitätsnachweis.
- Einhaltung sämtlicher arbeits-, sozialversicherungs-, lohnsteuer- und ausländerrechtlichen Vorschriften gegenüber dem eingestellten Fahrer.
- Mitteilung über den Zustandekommen, das Ausbleiben oder den Abbruch eines Arbeitsverhältnisses, soweit dies für die Abrechnung der Vermittlungsprovision erforderlich ist.
- Vertraulichkeit hinsichtlich der vom Tachora übermittelten Bewerbungsunterlagen; insbesondere keine Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung des Bewerbers.
§ 4 Stellung und Pflichten von Tachora
- Tachora prüft die plausible Eignung der vermittelten Bewerber auf Grundlage der vom Bewerber selbst angegebenen Daten.
- Tachora übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Bewerberangaben, insbesondere zu Führerscheinen, Zertifikaten, Berufserfahrung, Strafverzeichnis oder gesundheitlicher Eignung; deren Prüfung obliegt dem Arbeitgeber (§ 3).
- Tachora kann Bewerbungen, Arbeitgeber oder Stellenangebote, die gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder diese Bedingungen verstoßen, ohne Vorankündigung ablehnen oder entfernen.
§ 5 Vermittlungsprovision — Grundsatz
Die Höhe der Vermittlungsprovision ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Angebot, Auftrag oder Vermittlungsvertrag (§ 2). Eine zwingende, feste Pauschalprovision wird in diesen allgemeinen Bedingungen nicht festgeschrieben.
Soweit kein abweichendes Modell vereinbart ist, gilt das nachstehende Standardmodell beispielhaft. Es findet nur Anwendung, wenn die Parteien es ausdrücklich oder konkludent (z. B. durch Annahme einer entsprechenden Auftragsbestätigung) übernehmen.
§ 6 Standardmodell (Beispiel)
- 250 € netto bei Abschluss des Arbeitsvertrags zwischen Arbeitgeber und Fahrer;
- 500 € netto nach Ablauf der ersten Arbeitswoche des Fahrers in ungekündigter Stellung;
- Gesamt: 750 € netto pro erfolgreich vermitteltem Fahrer.
Andere Modelle können individuell vereinbart werden, beispielsweise:
- 200 € netto für eine reine Kontaktvermittlung;
- 500 € netto für eine Basisvermittlung;
- 750 € netto für eine Standardvermittlung;
- 1.000–1.500 € netto für eine Premium-Vermittlung;
- kundenindividuelle Vergütung mit gesondertem Rahmenvertrag.
Alle Preise verstehen sich vorbehaltlich der zum Rechnungszeitpunkt geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer; siehe Hinweis auf der Preise-Seite.
§ 7 Fälligkeit und Zahlung
- Die Vermittlungsprovision wird mit Zugang der jeweiligen Rechnung fällig.
- Zahlungsziel: 7 Tage ab Rechnungsdatum, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Bei Zahlungsverzug schuldet der Arbeitgeber Verzugszinsen sowie Mahnkosten in gesetzlicher Höhe (insbesondere § 288 BGB).
- Die Aufrechnung mit oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 8 Rückerstattung bei vorzeitiger Beendigung
Sofern individuell vereinbart, kann Tachora dem Arbeitgeber bei vorzeitigem Ausscheiden des Fahrers innerhalb einer vereinbarten Probezeit (z. B. erster Monat oder Probezeit gemäß Arbeitsvertrag) einen Teil der Provision erstatten oder einen Ersatzkandidaten vorschlagen. Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatzvermittlung.
§ 9 Keine Erfolgsgarantie
Tachora schuldet als Vermittler keinen Erfolg. Insbesondere wird nicht zugesichert, dass eine ausgeschriebene Stelle besetzt wird, dass ein Fahrer ein Angebot annimmt oder eine aufgenommene Beschäftigung über eine bestimmte Dauer fortführt.
§ 10 Datenschutz
Die Übermittlung von Bewerberdaten an den Arbeitgeber erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher Einwilligung des Bewerbers gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Der Arbeitgeber wird mit Empfang der Bewerberdaten eigenständig Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO und hat die Vorgaben der DSGVO insbesondere in Bezug auf Informationspflichten (Art. 13/14 DSGVO), Aufbewahrungsfristen und Rechte der betroffenen Personen einzuhalten.
§ 11 Haftung
Tachora haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Im Übrigen ist die Haftung gemäß § 13 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen begrenzt.
§ 12 Laufzeit / Kündigung
Vermittlungsaufträge werden, soweit nicht individuell anders vereinbart, als unbefristete Rahmenvereinbarungen geführt. Sie können von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen in Textform gekündigt werden. Bereits begonnene Vermittlungsvorgänge werden nach den jeweils vereinbarten Konditionen abgeschlossen.
§ 13 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Tachora in Lemgo.