10 Stunden Tageslenkzeit: wann erlaubt?

9 Stunden sind die Regel, 10 Stunden die Ausnahme — das wissen die meisten Fahrer. Wo es im Alltag knirscht, ist die Frage, was als „Woche“ zählt, wie sich die 10er-Tage zu den Wochenlimits verhalten und welche Mythen sich hartnäckig halten.

Wir gehen Art. 6 der VO (EG) 561/2006 durch und zeigen, wo die 10 Stunden sauber passen — und wo sie schon im Vorlauf zu Problemen führen.

Tachora Ratgeber-TeamVeröffentlicht am 19. Mai 2026

Die Regel im Klartext

Art. 6 Abs. 1 der VO (EG) 561/2006 erlaubt eine tägliche Lenkzeit von höchstens 9 Stunden. Zweimal pro Woche darf diese auf maximal 10 Stunden verlängert werden.

„Tageslenkzeit“ meint hier die gesamte Lenkzeit zwischen zwei täglichen Ruhezeiten — nicht die Arbeitszeit insgesamt und nicht die Schichtdauer. Wer 10 Stunden lenkt, hat zusätzlich Be-/Entladezeit, Pausen und Bürozeit; die gesamte Schicht kann gut 13 bis 14 Stunden dauern.

Was zählt als „Woche“?

Die Verordnung definiert die Woche eindeutig: Montag 00:00 bis Sonntag 24:00. Diese Festlegung ist nicht verschiebbar — sie hat nichts mit der internen Tourenwoche oder dem Schichtkalender der Spedition zu tun.

Konkret heißt das: Wer am Sonntag noch 10 Stunden lenkt und am Montag wieder, hat zwei 10er-Tage in zwei verschiedenen Wochen. Das ist zulässig — und unterscheidet sich vom Fall „zwei 10er-Tage im Block innerhalb derselben Montag-bis-Sonntag-Woche“.

Beziehung zum Wochenlimit

Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten (Art. 6 Abs. 2). Wer in einer Woche zwei 10er-Tage und vier 9er-Tage fährt, kommt rechnerisch auf 2×10 + 4×9 = 56 Stunden — genau am Limit. Ein zusätzlicher Lenktag würde das Limit sprengen.

Hinzu kommt das Doppelwochenlimit von 90 Stunden Lenkzeit in zwei aufeinanderfolgenden Wochen. Auch wenn jede einzelne Woche unter 56 h liegt, sind 56 + 56 = 112 nicht erlaubt — das zweite-Wochen-Maximum ist dadurch effektiv auf 34 Stunden begrenzt, wenn die erste Woche schon voll war.

Typische Missverständnisse

  • „Ich darf jeden zweiten Tag 10 Stunden“: Nur zweimal pro Kalenderwoche, nicht in regelmäßigem Wechsel.
  • „Die Woche fängt mit der Tour an“: Nein — Montag 00:00 ist der Startpunkt. Tour-Logik ist irrelevant.
  • „10 Stunden Lenkzeit = 10 Stunden Arbeit“: Lenkzeit und Arbeitszeit sind getrennt. Be- und Entladen, Pausen, Wartezeit zählen nicht in die Lenkzeit-Zähler hinein.
  • „Bei Stau verliere ich Lenkzeit“: Stehen im Stau mit DTCO auf „Pause“ zählt nicht als Lenkzeit. Bleibt der DTCO auf „Lenken“, läuft die Frist allerdings weiter.

Beispielwoche

TagLenkzeitStatus
Mo9 hregulär
Di10 hverlängert (1)
Mi9 hregulär
Do10 hverlängert (2)
Fr9 hregulär
Sa9 hregulär
SoRuhezeit

Wochensumme: 56 h — am Limit. Drei 10er-Tage wären ein Verstoß; auch ein weiterer 9er-Tag passt nur, wenn dafür ein anderer Tag pausiert.

Häufige Fragen

Kann ich die 10-Stunden-Lenkzeit auch dreimal pro Woche nehmen?

Nein. Die Verordnung erlaubt die Verlängerung auf 10 Stunden genau zweimal pro Kalenderwoche (Montag bis Sonntag). Ein dritter 10er-Tag in derselben Woche ist ein Verstoß.

Was ist der Unterschied zwischen Lenkzeit und Arbeitszeit?

Lenkzeit ist die Zeit, in der das Fahrzeug aktiv gelenkt wird. Arbeitszeit umfasst zusätzlich Be-/Entladen, technische Tätigkeiten, Bürokratie. Beide werden im Tachographen getrennt erfasst.

Beginnt die Woche mit dem ersten Arbeitstag der Tour?

Nein. Die Woche ist fest definiert als Montag 00:00 bis Sonntag 24:00. Tour-, Schicht- oder Speditionswochen haben für die Lenkzeitberechnung keine Bedeutung.

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Aus der Praxis im europäischen LKW-Verkehr. Mit offiziellen Quellen abgeglichen.

Quellen