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EU-Regeln

Mobility Package: was sich seit 2020 für LKW-Fahrer geändert hat

Drei EU-Rechtsakte, fünf Jahre Umsetzung, ein verändertes Berufsbild: kompakter Überblick über die wichtigsten Änderungen des Mobilitätspakets.

·6 Min Lesezeit
Language:deuk

Seit 2020 hat die EU mit drei verbundenen Rechtsakten — VO (EU) 2020/1054, VO (EU) 2020/1055 und Richtlinie (EU) 2020/1057 — die Sozialvorschriften, den Marktzugang und die Entsendung im Straßentransport neu geregelt. Die Änderungen wurden zwischen August 2020 und August 2023 stufenweise wirksam. Sechs Punkte, die im Fahreralltag wirklich angekommen sind.

Rückkehr-Pflicht alle vier Wochen

Berufskraftfahrer haben Anspruch auf eine geregelte Rückkehr zum Wohnort oder zum Betriebsstandort des Arbeitgebers — mindestens alle vier Wochen, um dort eine wöchentliche Ruhezeit zu verbringen. Wer drei Wochen in Folge nur reduzierte Wochenruhezeiten genommen hat, muss spätestens nach der dritten Woche zurückkehren, gefolgt von einer regelmäßigen Wochenruhezeit von mindestens 45 Stunden.

Regelmäßige Wochenruhe nicht im Lkw

Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit (mindestens 45 Stunden) darf nicht im Fahrzeug verbracht werden. Vorgeschrieben ist eine geeignete, geschlechtergerechte Unterkunft mit Schlafmöglichkeit und sanitären Einrichtungen — die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber. Die reduzierte Wochenruhezeit (24 Stunden) darf weiterhin in der Kabine genommen werden, vorausgesetzt, sie ist mit geeigneter Schlafgelegenheit ausgestattet und das Fahrzeug steht auf einem geeigneten Halteplatz.

Truck-Rückkehr alle acht Wochen

Jedes im internationalen Güterverkehr eingesetzte Fahrzeug muss spätestens acht Wochen nach Verlassen der Niederlassung wieder am operativen Standort im Niederlassungsstaat eintreffen. Mit dieser Regel will die EU systematisches Auslandsstationieren ohne realen Bezug zum Sitzstaat eindämmen.

Smart Tachograph der zweiten Generation

Seit August 2023 müssen neu zugelassene Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr mit dem Smart Tachograph 2 ausgestattet sein. Das Gerät registriert unter anderem Grenzübertritte automatisch über Satellitenortung. Für Bestandsfahrzeuge gilt eine gestaffelte Nachrüstpflicht; den genauen Fahrplan veröffentlicht die EU-Kommission auf ihrer Mobilitäts-Webseite.

Kabotage und Cooling-off

Die Grundregel — drei Kabotagefahrten innerhalb von sieben Tagen nach einer grenzüberschreitenden Lieferung — wurde durch eine vierttägige Cooling-off-Periode ergänzt. In diesen vier Tagen sind keine weiteren Kabotagefahrten mit demselben Fahrzeug im selben Mitgliedstaat zulässig.

Entsendung von Fahrern

Mit der Richtlinie (EU) 2020/1057, anwendbar seit Februar 2022, gelten für Fahrer, die im Bestimmungsland länger arbeiten als bei einer reinen Transit- oder bilateralen Beförderung, die dortigen Mindestlohn- und Arbeitsbedingungen. Die Meldung erfolgt zentral über das IMI-Portal der EU-Kommission.

Was davon merkt der Fahrer im Alltag?

Drei spürbare Verschiebungen: häufigere Rotation und kürzere Touren wegen der Vier-Wochen-Heimkehrregel; Hotel oder Pension statt Kabine bei jeder regelmäßigen Wochenruhe auf Tour; und sichtbar mehr Detail in der DTCO-Auswertung durch das automatische Grenz-Tracking. Wer die Vorschriften eng auslegt, fährt heute deutlich weniger Grauzone als noch 2019.

Quellen: Verordnungen 2020/1054, 2020/1055 und Richtlinie 2020/1057 (EUR-Lex).

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