Die 45-Minuten-Pause für LKW-Fahrer — Art. 7 EU 561/2006
Nach Art. 7 der EU-Verordnung 561/2006 muss jeder Fahrer nach spätestens 4 Stunden 30 Minuten Lenkzeit eine Pause von 45 Minuten einlegen. Die Regel klingt eindeutig — wird aber häufig falsch angewendet.
Die Grundregel
Nach maximal 4:30 Stunden Lenkzeit: mindestens 45 Minuten Pause.
Alternativ darf die Pause aufgeteilt werden:
- Erste Teilpause: mindestens 15 Minuten
- Zweite Teilpause: mindestens 30 Minuten
Diese Reihenfolge ist bindend. 30+15 gilt als Verstoß.
Was gilt als Pause?
Eine Pause im Sinne des Art. 7 ist eine Zeit ohne Lenkzeit und ohne andere Arbeitstätigkeiten.
Unterbricht die Pause:
- Be- und Entladen des Fahrzeugs durch den Fahrer
- Fahrzeugkontrolle als dienstliche Pflicht
- Telefonate oder Verwaltungsaufgaben im Auftrag des Arbeitgebers
Unterbricht die Pause nicht:
- Warten am Zoll (wenn keine aktive Tätigkeit verlangt wird)
- Mitfahren als Beifahrer auf Fähre oder Zug
Häufige Fehler
Fehler 1: Pause 30+15 statt 15+30
Viele Fahrer halten zuerst 30 Minuten und dann 15 Minuten — das ist nach VO 561/2006 Art. 7 nicht zulässig.
Fehler 2: Ladezeit als Pause zählen
Wenn der Fahrer beim Be- oder Entladen dabei ist, handelt es sich um Arbeitszeit — keine Pause.
Fehler 3: Kumulierte Zeit falsch berechnen
Die 4:30h-Grenze gilt für die gesamte kumulierte Lenkzeit seit der letzten Pause. Kurze Stops (5–10 min) zählen nicht als Pause.
Praxisbeispiel
Variante A — Pause am Stück:
06:00 Abfahrt → 10:30 Lenkzeit = 4:30h → Pause 10:30–11:15 (45 min) ✓
Variante B — Geteilte Pause:
06:00 Abfahrt → 08:00 erste Teilpause 15 min → 08:15 Weiterfahrt → 10:45 Lenkzeit seit 06:00 = 4:30h → zweite Teilpause 30 min → 11:15 Weiterfahrt ✓
Falsch:
08:00 erste Teilpause 30 min → 08:30 Weiterfahrt → 10:30 Pause 15 min ✗
Bußgelder bei Verstoß
In Deutschland werden Verstöße gegen die Pausenregel nach der Bußgeldkatalog-Verordnung geahndet:
| Verstoß | Bußgeld (Fahrer) | Bußgeld (Unternehmer) |
|---|---|---|
| Pause um 15–30 min verkürzt | 30 EUR | 75 EUR |
| Pause um 30–60 min verkürzt | 60 EUR | 150 EUR |
| Pause um mehr als 60 min verkürzt | 120 EUR | 300 EUR |
FAQ
Zählt Stau als Lenkzeit?
Ja. Der Tachograph zählt jede Bewegung des Fahrzeugs als Lenkzeit, auch im Kriechgang im Stau. Erst bei vollständigem Stillstand und Tachograph im Ruhemodus stoppt die Zählung.
Kann ich mitten in der Pause tanken?
Selbst tanken ist eine Arbeitszeit. Wenn Sie während der Pause persönlich tanken, wird diese Zeit nicht als Pause gewertet.
Muss die Pause am Parkplatz stattfinden?
Nein. Es gibt keine Vorschrift über den Ort der Pause — ein Rastplatz oder geeigneter Stellplatz genügt. Entscheidend ist, dass der Fahrer keine Arbeitstätigkeiten ausübt.
TachoPlus warnt dich automatisch 15 Minuten vor Ablauf der 4:30h-Grenze — damit du die Pause rechtzeitig planst.