Wochenlenkzeit LKW — 56h und 90h Grenze richtig berechnen
Die Wochenlenkzeit ist eine der häufigsten Fehlerquellen bei Lenk- und Ruhezeitkontrollen. Zwei Grenzen müssen gleichzeitig eingehalten werden: die Wochengrenze (56 Stunden) und die Zweiwochen-Grenze (90 Stunden). Wer nur auf den einzelnen Tag schaut, riskiert unbemerkt einen Verstoß.
Die zwei Grenzen
| Zeitraum | Höchstlenkzeit |
|---|---|
| Pro Woche (Mo 00:00 – So 24:00) | 56 Stunden |
| Zwei aufeinanderfolgende Wochen | 90 Stunden |
Beide Grenzen gelten unabhängig voneinander. Die Unterschreitung der Wochengrenze bedeutet nicht automatisch, dass die Zweiwochen-Grenze eingehalten wird.
Die Zweiwochen-Grenze verstehen
Die 90-Stunden-Grenze gilt für jedes Paar aufeinanderfolgender Kalenderwochen.
Korrekte Planung:
- KW 10: 56h → KW 11: max. 34h (56 + 34 = 90 ✓)
- KW 10: 48h → KW 11: max. 42h (48 + 42 = 90 ✓)
- KW 10: 40h → KW 11: max. 50h (40 + 50 = 90 ✓), aber max. 56h pro Woche
Typischer Fehler:
- KW 10: 52h → KW 11: 44h = 96h ✗ — Verstoß gegen 90h, obwohl jede Woche für sich unter 56h liegt
Wann beginnt die Woche?
Die Woche im Sinne der VO 561/2006 beginnt Montag 00:00 Uhr und endet Sonntag 24:00 Uhr.
Die Schichtzeit oder der Arbeitsbeginn des Fahrers spielt für die Wochendefinition keine Rolle. Ein Fahrer, der Sonntag um 23:00 noch 2 Stunden fährt, zählt diese Stunden zur aktuellen Woche.
Lenkzeit im Tachographen prüfen
Der digitale Tachograph speichert alle Aktivitätszeiten automatisch. Um die Wochenlenkzeit zu prüfen:
- Aktivitätsausdruck für die aktuelle Woche anfordern
- Alle Lenkzeiten (Symbol: Steuer) addieren
- Mit 56h-Grenze vergleichen
- Summe aus aktueller Woche + Vorwoche mit 90h-Grenze vergleichen
Bei modernen Tachographen (DTCO 4.0, SE5000) zeigt das Display die verbleibende Lenkzeit direkt an.
Häufige Fehler
- Nur Tagesgrenze (9h/10h) prüfen, Wochengrenze ignorieren
- Zweiwochen-Grenze nicht berechnen
- Woche ab Arbeitsbeginn zählen statt ab Montag 00:00
- Bereitschaftszeiten (Symbol: Bett mit Kreuz) fälschlich als Lenkzeit
FAQ
Kann ich 6 Tage × 9h = 54h + 1 Tag × 2h = 56h fahren?
Ja — das ist zulässig, wenn dabei auch die Tageslenkzeit (max. 9h, 2× pro Woche 10h) eingehalten wird.
Was passiert, wenn ich die 56h-Grenze am Mittwoch erreiche?
Sie dürfen in dieser Woche nicht mehr fahren. Die nächste Woche beginnt Montag 00:00.
Beginnt die Zweiwochen-Zählung immer mit Montag?
Ja. Die Zweiwochen-Grenze bezieht sich auf zwei aufeinanderfolgende Kalenderwochen (Mo–So).
TachoPlus zeigt dir deine verbleibende Wochen- und Zwei-Wochen-Lenkzeit in Echtzeit — und warnt dich, bevor du die Grenze erreichst.