10 Stunden Tageslenkzeit: wann erlaubt?
9 Stunden sind die Regel, 10 Stunden die Ausnahme — das wissen die meisten Fahrer. Wo es im Alltag knirscht, ist die Frage, was als „Woche“ zählt, wie sich die 10er-Tage zu den Wochenlimits verhalten und welche Mythen sich hartnäckig halten.
Wir gehen Art. 6 der VO (EG) 561/2006 durch und zeigen, wo die 10 Stunden sauber passen — und wo sie schon im Vorlauf zu Problemen führen.
Die Regel im Klartext
Art. 6 Abs. 1 der VO (EG) 561/2006 erlaubt eine tägliche Lenkzeit von höchstens 9 Stunden. Zweimal pro Woche darf diese auf maximal 10 Stunden verlängert werden.
„Tageslenkzeit“ meint hier die gesamte Lenkzeit zwischen zwei täglichen Ruhezeiten — nicht die Arbeitszeit insgesamt und nicht die Schichtdauer. Wer 10 Stunden lenkt, hat zusätzlich Be-/Entladezeit, Pausen und Bürozeit; die gesamte Schicht kann gut 13 bis 14 Stunden dauern.
Was zählt als „Woche“?
Die Verordnung definiert die Woche eindeutig: Montag 00:00 bis Sonntag 24:00. Diese Festlegung ist nicht verschiebbar — sie hat nichts mit der internen Tourenwoche oder dem Schichtkalender der Spedition zu tun.
Konkret heißt das: Wer am Sonntag noch 10 Stunden lenkt und am Montag wieder, hat zwei 10er-Tage in zwei verschiedenen Wochen. Das ist zulässig — und unterscheidet sich vom Fall „zwei 10er-Tage im Block innerhalb derselben Montag-bis-Sonntag-Woche“.
Beziehung zum Wochenlimit
Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten (Art. 6 Abs. 2). Wer in einer Woche zwei 10er-Tage und vier 9er-Tage fährt, kommt rechnerisch auf 2×10 + 4×9 = 56 Stunden — genau am Limit. Ein zusätzlicher Lenktag würde das Limit sprengen.
Hinzu kommt das Doppelwochenlimit von 90 Stunden Lenkzeit in zwei aufeinanderfolgenden Wochen. Auch wenn jede einzelne Woche unter 56 h liegt, sind 56 + 56 = 112 nicht erlaubt — das zweite-Wochen-Maximum ist dadurch effektiv auf 34 Stunden begrenzt, wenn die erste Woche schon voll war.
Typische Missverständnisse
- „Ich darf jeden zweiten Tag 10 Stunden“: Nur zweimal pro Kalenderwoche, nicht in regelmäßigem Wechsel.
- „Die Woche fängt mit der Tour an“: Nein — Montag 00:00 ist der Startpunkt. Tour-Logik ist irrelevant.
- „10 Stunden Lenkzeit = 10 Stunden Arbeit“: Lenkzeit und Arbeitszeit sind getrennt. Be- und Entladen, Pausen, Wartezeit zählen nicht in die Lenkzeit-Zähler hinein.
- „Bei Stau verliere ich Lenkzeit“: Stehen im Stau mit DTCO auf „Pause“ zählt nicht als Lenkzeit. Bleibt der DTCO auf „Lenken“, läuft die Frist allerdings weiter.
Beispielwoche
| Tag | Lenkzeit | Status |
|---|---|---|
| Mo | 9 h | regulär |
| Di | 10 h | verlängert (1) |
| Mi | 9 h | regulär |
| Do | 10 h | verlängert (2) |
| Fr | 9 h | regulär |
| Sa | 9 h | regulär |
| So | — | Ruhezeit |
Wochensumme: 56 h — am Limit. Drei 10er-Tage wären ein Verstoß; auch ein weiterer 9er-Tag passt nur, wenn dafür ein anderer Tag pausiert.
Häufige Fragen
Kann ich die 10-Stunden-Lenkzeit auch dreimal pro Woche nehmen?
Nein. Die Verordnung erlaubt die Verlängerung auf 10 Stunden genau zweimal pro Kalenderwoche (Montag bis Sonntag). Ein dritter 10er-Tag in derselben Woche ist ein Verstoß.
Was ist der Unterschied zwischen Lenkzeit und Arbeitszeit?
Lenkzeit ist die Zeit, in der das Fahrzeug aktiv gelenkt wird. Arbeitszeit umfasst zusätzlich Be-/Entladen, technische Tätigkeiten, Bürokratie. Beide werden im Tachographen getrennt erfasst.
Beginnt die Woche mit dem ersten Arbeitstag der Tour?
Nein. Die Woche ist fest definiert als Montag 00:00 bis Sonntag 24:00. Tour-, Schicht- oder Speditionswochen haben für die Lenkzeitberechnung keine Bedeutung.
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Aus der Praxis im europäischen LKW-Verkehr. Mit offiziellen Quellen abgeglichen.